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Kosten

Als freie Praxis kann ich mit den privaten Krankenkassen und der Beihilfe abrechnen. Selbstverständlich können Sie die Therapie auch als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Außerdem ist es möglich, ein Kostenerstattungsverfahren anzustreben, wenn Sie gesetzlich versichert sind und keinen Therapieplatz bei Kolleg*innen mit Kassensitz erhalten. 
 
Die Kosten für eine Psychotherapie erhebe ich anhand der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Private Krankenkasse & Beihilfe

Die Kostenerstattung hängt von Ihrem Versicherungstarif ab. Sie sollten sich bei Ihrer Kasse und Ihrer Beihilfe informieren, ob sie die Kosten einer ambulanten Psychotherapie übernimmt und in welcher Höhe.

Selbstzahler*innen

Als Selbstzahler*innen tragen Sie selbst die Kosten. Der Vorteil dabei: Es gibt keine bürokratischen Hürden und es müssen keine Diagnosen oder sonstige Daten an Dritte übermittelt werden. Die Therapie kann so schnell begonnen und frei gestaltet werden.

Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen

Das Kostenerstattungsverfahren ist ein Sonderweg für gesetzlich Versicherte, wenn sie keinen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassensitz innerhalb einer zumutbaren Zeit und Entfernung finden. Dies müssen Sie Ihrer Krankenkasse gegenüber - z.B. durch Dokumentation Ihrer Bemühungen - nachweisen.

Klicken Sie hier für weitere Informationen:

Paartherapie

Eine Paartherapie wird nicht von den Krankenkassen übernommen und muss daher vollständig von Ihnen gezahlt werden. 

Die Kosten liegen bei:

  • Erste Sitzung à 90 Minuten 200 €

  • Weitere Sitzungen à 60 Minuten 150 € 

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